AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Peacock Events GmbH
- (A) für die Teilnehmer der shape
- (B) für die Sprecher der shape
(A) für die Teilnehmer des Shape
1. Allgemeines
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe der Peacock Events GmbH, Lindenallee 31, 50968 Köln, („Veranstalter“) vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Hamma, im Rahmen von Veranstaltungen der Peacock Events GmbH.
2. Ticketbestellung / MOVES and MEETS- und Side Event-Bewerbungen
Tickets können – je nach Verfügbarkeit – sowohl für die Expo, die Konferenzen, die Partys sowie etwaige andere Events des Veranstalters bestellt werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das vom Teilnehmer angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Ticketverkäufe werden über einen gesonderten Dienstleister abgewickelt.
Für die MOVES and MEETS ist hingegen eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Veranstalter wird insoweit zusammen mit dem jeweiligen inhaltlichen Verantwortlichen für die MOVES and MEETS („Redner“) unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter dem Redner Unternehmen und Position der Bewerber zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber werden vom Veranstalter gesondert benachrichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einer MOVES oder MEETS besteht nicht. Von den ausgewählten Teilnehmern einer MOVES and MEETS werden Vor- und Nachname, Unternehmen, Land, Position, Telefonnummer, Email, Karrierelevel, Firmengröße, Sektor, Industrie und Abteilung an das veranstaltende Unternehmen der MOVES and MEETS übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.
Für Side Events ist ebenfalls eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Veranstalter wird insoweit zusammen mit dem jeweiligen inhaltlichen Verantwortlichen für das Side Event unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter dem Verantwortlichen für das Side Event Unternehmen und Position der Bewerber zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber werden vom Veranstalter gesondert benachrichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem Side Event besteht nicht. Von den ausgewählten Teilnehmern eines Side Events werden Vor- und Nachname, Unternehmen, Land, Position, Telefonnummer, Karrierelevel, Firmengröße, Sektor, Industrie und Abteilung an das veranstaltende Unternehmen des Side Events übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events sowie zur Kommunikation vor und nach der Veranstaltung. Bei einer Bewerbung für eine MOVES and MEETS, Side Event und Digital HR Summit werden Vor- und Nachname, Unternehmen, Position und bei dem Digital HR Summit zusätzlich die Unternehmensgröße des Bewerbers an den jeweiligen Redner der MOVES and MEETS oder den Veranstalter des Side Events zwecks Auswahl und Kontakt übermittelt. Alles Weitere kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
Der Veranstalter haftet nicht für Folgen oder Schäden, die sich (direkt oder indirekt) aus unrichtigen, irreführenden, ungenauen oder unvollständigen Angaben beim Ticketkauf oder aus anderen vom Teilnehmer gemachten Angaben ergeben.
Der über den Kauf des Teilnehmertickets zustande gekommene Teilnahmevertrag ist nur für den angegebenen Zeitraum und die angegebene Person gültig.
3. Rückgabe von Tickets/ Absage und Verlegung des Events / Hinweis zum Widerrufsrecht / Promocodes
Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch den Veranstalter können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, nicht Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Teilnehmer unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu § 6).
Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite bekannt geben. Im Falle einer Absage oder unzumutbaren Verlegung erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Aussteller-, Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.
Der Teilnehmer hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt
4. Promocodes
Promocodes sind Gutschein-Codes, die vom Veranstalter für eine bestimmte Person oder Personengruppe und/oder mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und zu einer Reduzierung des Ticketpreises im Bestellvorgang führen. Indem im Bestellvorgang ein Promocode verwendet wird, erklärt der Nutzer, zur Verwendung des Promocodes berechtigt zu sein.
Der Verkauf oder die sonstige Weitergabe von Promocodes an Dritte außerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszwecks (zusammen auch die „Weitergabe“) ist untersagt. Einmalig nutzbare Promocodes verlieren bei Weitergabe ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zur Nutzung für Tickets im Bestellprozess. Durch entsprechende ungültige Promocodes generierte Tickets für die shape berechtigen nicht zum Einlass zum entsprechenden shape Event.
Werden Promocodes missbräuchlich verwendet, ist der Veranstalter berechtigt, den mittels des Promocodes getätigten Ticketkauf bis zum Ende der
shape zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht) und rückabzuwickeln. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn ein Promocode nicht von der vorgesehenen Person oder Personengruppe oder für den vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszweck verwendet wird oder nicht auf dem vom Veranstalter vorgesehenen Weg dem Nutzer zur Kenntnis gelangt (z.B. durch Verkauf oder andere Weitergabe, Veröffentlichung, ein öffentliches oder nichtöffentliches Teilen in sozialen Netzwerken oder über andere Kanäle durch Dritte, zusammen die „missbräuchliche Verbreitung“). Wird dem Veranstalter eine missbräuchliche Verbreitung eines bestimmten, mehrfach nutzbaren Promocodes bekannt, wird die missbräuchliche Verwendung des entsprechenden Promocodes durch jeden Nutzer widerleglich vermutet. Ebenso kann der Veranstalter bei einer missbräuchlichen Verbreitung oder missbräuchlichen Verwendung die Nutzung des betreffenden Promocodes insgesamt vorzeitig einstellen oder sonst untersagen.
5. Übertragung und Verfall von Tickets
Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Sollten Tickets bis zum Vorabend des Events nicht vollständig ausgefüllt werden (Name, Vorname, E-Mailadresse) verfallen diese und berechtigen nicht mehr zum Einlass.
Hinsichtlich des untersagten Verkaufs oder der sonstigen Weitergabe von Promocodes gilt Ziff. (A) 4 Abs. 2 dieser AGB.
6. Höhere Gewalt
Findet die das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.
7. Einlass zum Event
Der Teilnehmer muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Teilnehmer Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das er während des jeweiligen Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.
Um für alle Teilnehmer ein jeweils sicheres und angenehmes Event zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, am Eingang entsprechende Kontrollen, auch von Personen und deren Gepäck, vorzunehmen.
8. Hausrecht und -ordnung / Ambush- / Guerilla Marketing
Bei den Events übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-Maßnahmen kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Teilnehmer bleiben unberührt.
9. Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.
- Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
- Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und sowie seiner Organe.
- Der Veranstalter ist bemüht, die Informationen auf seiner Website auf dem neuesten Stand zu halten, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die bereitgestellten Inhalte.
- 2Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die auf seiner Website bereitgestellten oder gespeicherten Informationen Dritter zu überwachen. Er hat keinen Einfluss auf die Informationen auf diesen Websites und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Für den Inhalt dieser fremden Seiten sind die jeweiligen Betreiber/Anbieter verantwortlich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden die Veranstalter derartige Inhalte jedoch umgehend entfernen. Eine diesbezügliche Haftung des Veranstalters ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich.
- Während der Veranstaltung haften die Veranstalter nicht für Schäden, insbesondere nicht für die folgenden:
- Sachschäden oder Vermögensschäden.
- Schäden, die durch Feuer, Wasser, Explosion, gewaltsame Angriffe, Unwetter oder andere Fälle höherer Gewalt verursacht werden.
- Schäden, die durch Diebstahl, Einbruch, Ausfall von Versorgungsleistungen wie Strom, Gas und Wasser verursacht werden.
- Schäden, die durch die Allgemeinheit verursacht werden (insbesondere durch Teilnehmer der Veranstaltung, andere Redner, in deren Auftrag handelnde Personen oder Angestellte des Veranstalters).
- Schäden, die durch fehlerhafte Angaben und Maßnahmen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und seiner Beauftragten verursacht werden. Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen ausgenommen sind Sachschäden sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von den Veranstaltern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Soweit der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf 10.000,00 € beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Jeder Schaden ist dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
- Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung, Verkehrssicherungspflicht des Teilnehmers und sonstige gesetzliche und behördliche Vorschriften:
- Referenten und Teilnehmer verpflichten sich, alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Unfallverhütungsvorschriften, einschließlich der berufsgenossenschaftlichen, sowie sonstige Sicherheitsanweisungen während der Auf- und Abbauarbeiten und während der Dauer der Veranstaltung zu beachten.
- Angehörigen der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Gewerbeaufsichtsamtes, des Bauaufsichtsamtes, der Ordnungsämter und Vertretern des Veranstalters ist jederzeit Zutritt zu jedem Redner und Teilnehmer zu gewähren. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Der Veranstalter ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überzeugen.
- Der Veranstalter kann jederzeit den Betrieb von Maschinen, Geräten oder sonstigen Anlagen einstellen und den erneuten Betrieb untersagen, wenn er dies als Belästigung empfindet oder wenn andere Redner oder Teilnehmer dadurch gestört oder belästigt werden. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig.
- Alle Teilnehmer und Redner der Veranstaltung haben den Anweisungen und Weisungen, die aufgrund des öffentlichen Notstandes erteilt werden, Folge zu leisten.
- Alle VeranstaltungsTeilnehmer und Referenten sind für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen und veterinärmedizinischen Vorschriften verantwortlich. Dies gilt auch für unentgeltlich abgegebene Proben.
10. Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe
Sofern der Veranstalter bei einem Event unentgeltlich anbietet, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für den Teilnehmer zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür folgende Bedingungen:
- Der Teilnehmer darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;
- der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 500 Euro pro Teilnehmer.
11. Nutzungsrechte
- Mit dem Einstellen von Texten und anderen Inhalten (zusammen „Inhalte“) räumen Sie der Peacock Events GmbH das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte, auch zu werblichen Zwecken, zu vervielfältigen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und in allen audio-visuellen Medien, insbesondere unter de auf sozialen Netzwerken oder mobilen Angeboten (Apps) von PEACOCK EVENTS oder über das Onlineangebot der Kooperationspartner von PEACOCK EVENTS zu nutzen. Davon umfasst ist das Recht, die Inhalte an Dritte zu übertragen oder zu sublizenzieren.
- PEACOCK EVENTS übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte. Für die Inhalte sind allein Sie verantwortlich; PEACOCK EVENTS prüft auch nicht die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Inhalte. PEACOCK EVENTS stellt insoweit lediglich Speicherplatz zur Verfügung.
- Sie sichern zu, die nötigen Rechte für das Einstellen von Inhalten in das Angebot von PEACOCK EVENTS innezuhaben. In der Regel besitzen Sie die erforderlichen Rechte nur, wenn Sie die betreffenden Inhalte selbst angefertigt haben oder von Dritten eine Einwilligung zur Veröffentlichung erhalten haben. Sie stellen PEACOCK EVENTS von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der Rechtezusicherung vollumfänglich frei (inklusive angemessener Rechtsverfolgungskosten).
12. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Bei einer Bewerbung für eine MOVES and MEETS werden Vor- und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an den jeweiligen Redner der MOVES and MEETS zwecks Auswahl übermittelt. Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
Sofern und soweit der Teilnehmer darin eingewilligt hat, können die vom Teilnehmer angegebenen Daten auch zu Werbezwecken vom Veranstalter genutzt oder Dritten (etwa Aussteller) übermittelt werden. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung dabei jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen (etwa durch E-Mail an: info@peacock-events.com).
13. Sonstige Regelungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Köln, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann handelt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der BRD können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
14. Versicherung
Der Veranstalter trägt nicht das Versicherungsrisiko. Allen Veranstaltungs-Teilnehmern und Referenten wird empfohlen, einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen.
15. Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche von Veranstaltungs- Teilnehmern müssen spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung schriftlich bei den Veranstaltern geltend gemacht werden; spätere Ansprüche werden nicht berücksichtigt und verfallen (Ausschlussfrist).
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand, deutsches Recht
- Die durch die Seiten von Peacock Events GmbH erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
- Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich Köln als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, soweit sie Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Ersatzweise gilt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes im Sinne des § 29 der Zivilprozessordnung als vereinbart, der sich aus dem Charakter des Vertrages ergibt, nach dem die Miete am Ort der betroffenen Räumlichkeiten zu zahlen ist.
- Der Gerichtsstand ist auch im streitigen Mahnverfahren Köln, Deutschland. Sobald das Mahnverfahren die Form eines gerichtlichen Verfahrens annimmt und das zuständige Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners das Verfahren von Amts wegen annimmt, ist die Verweisung an das zuständige Gericht in Köln zu beantragen.
- Darüber hinaus ist jede Vertragspartei berechtigt, gegen die andere vorzugehen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller anderen genannten Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend.
17. Anerkennung und Bestandteile des Vertrages, fristlose Kündigung bei Pflichtverletzungen
- Beide Vertragsparteien erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteile des Teilnahmevertrages an, die für beide Seiten rechtsverbindlich sind. Alle Veranstaltungs- Teilnehmer und Referenten erklären mit ihrer rechtsverbindlichen Anmeldung diesen Vertrag für sich und ihre Mitarbeiter und Beauftragten als unwiderruflich.
- Darüber hinaus werden etwaige Sonderbedingungen oder Einzelregelungen Vertragsbestandteil, sofern sie dem Sprecher oder Referenten vom Veranstalter rechtzeitig zur Kenntnisnahme übermittelt wurden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ändern, zu ergänzen oder in Ausnahmefällen auf sie zu verzichten; solche Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
- Verstöße gegen die im Teilnahmevertrag vereinbarten Bedingungen stellen Pflichtverletzungen im Sinne des Gesetzes dar. Bei schwerwiegenden Pflichtverstößen ist der Veranstalter berechtigt, den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen und durchzusetzen. Dies schließt auch die fristlose Kündigung des Teilnahmevertrages durch den Veranstalter ein. Etwaige Sonderregelungen in den jeweiligen Einzelbedingungen bleiben hiervon unberührt.
(B) für die Sprecher und Referenten der shape
1. Allgemeines
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe der Peacock Events, Lindenallee 31 50968 Köln, („Veranstalter“) vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Hamma, im Rahmen der shape gegenüber ihren Referenten und Sprechern.
2. Anmeldung/Registrierung
Sprecher und Referenten werden zugelassen, wenn ihre Vorträge mit den shape Veranstaltungs-, Kongress- und Workshopthemen übereinstimmen.
- Der Referent verpflichtet sich, den Veranstaltern alle erforderlichen Informationen zu seiner Person (z.B. Biografie) und zum Thema seines Vortrags zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen werden zu Werbezwecken verwendet (Website, Werbung und Presse im Zusammenhang mit der Veranstaltung). Der Redner erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, wie Name, Position, Firmenname und E-Mail-Adressen, dem Veranstalter zu Werbezwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Der Redner erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er gefilmt oder fotografiert wird. Die vor und während der Veranstaltung aufgenommenen Bilder, Videos und Audiodateien können im Rahmen künftiger Marketingkampagnen verwendet werden.
- Der Referent gestattet dem Veranstalter die Online-Veröffentlichung seines auf der Veranstaltung gehaltenen Vortrags und erteilt ihm eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung aller mit dem Vortrag verbundenen Materialien. Änderungen und Anpassungen sind nur insoweit zulässig, als sie für diese Nutzung erforderlich sind.
- Der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er einen Redner annimmt oder nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, Bewerbungen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur Verfügung stehenden Zeitkapazitäten sowie des von ihm festgelegten Zwecks und Aufbaus der Veranstaltung abzulehnen. Die Teilnahme an früheren Veranstaltungen berechtigt nicht zur Zulassung als Referent.
- Der Veranstalter bestimmt die Zusammensetzung der Veranstaltung, insbesondere die Unternehmen, das Kongressprogramm, die Workshops und deren Zusammensetzung, und ist berechtigt, bei der Entscheidung über die Zulassung von Referenten die Zusammensetzung der Referenten im Hinblick auf ihre internationale Herkunft, Unternehmensstruktur, Branchen und andere objektive Faktoren zu berücksichtigen. Der Veranstalter ist nicht an in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen für frühere Veranstaltungen gebunden.
- Die Zulassung als Referent erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung. Der Teilnahmevertrag ist nur für den angegebenen Zeitraum und die angegebene Person gültig.
- Der Rücktritt von der Anmeldung, auch vor Erhalt der Bestätigung, bedarf unabhängig vom Anmeldedatum immer der Zustimmung der Veranstalter.
- Wünscht der Redner eine Änderung seines Vortragsplatzes, so hat er dies dem Veranstalter so rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, dass der Veranstalter seine Zustimmung erteilen kann. Wird der Veranstalter weniger als zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung benachrichtigt, kann er nicht garantieren, dass er die für die Zulassung erforderlichen Erkundigungen einholen kann. Ändert der Referent ohne Zustimmung des Veranstalters seine Präsentation, so dass diese nicht mehr mit den Angaben im Vertrag zwischen dem Sponsor des Referenten und dem Veranstalter übereinstimmt, ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Schadensersatzansprüche des Referenten gegen den Veranstalter sind insoweit ausgeschlossen.
- Nimmt der Referent trotz Anmeldung und Zusage, gleich aus welchem Grund, nicht an der Veranstaltung teil, so ist der Veranstalter berechtigt, den Platz an einen anderen Referenten zu vergeben.
- 1Der Redner haftet unter allen Umständen in vollem Umfang für seinen Vortrag.
3. Einräumung von Nutzungsrechten
- Der Nutzer räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, auf die Plattform hochgeladene Werke (insb. Texte, sowie ggf. Videos, Bilder oder Grafiken) unentgeltlich beliebig oft inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt auf allen vom Anbieter betriebenen Websites zu nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, die Werke in Online- und Offline—Netzen zu präsentieren, veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, vermieten, sie zu digitalisieren, elektronisch zu speichern, internen und externen Nutzern zur Verfügung zu stellen sowie zu branchenüblicher Werbung zu verwenden.
- Die unter dem vorstehenden Absatz 1 vorgenommene Rechteübertragung erfasst auch Websites fremder Betreiber, an welche der Anbieter die Werke unterlizenziert, insbesondere der Kunden von Pecock Events.
- Der Nutzer garantiert, dass er Urheber der Werke ist oder ausreichende, die Nutzung auf der Plattform erlaubende, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken innehat.
4. Werbung
- Kommerzielle Präsentationen, einschließlich elektronischer Ton- und Bildträger, sind nur mit Zustimmung der Organisatoren erlaubt. Die Veranstalter haften nicht für urheberrechtlich geschütztes Audio- und Videomaterial, wie Musik und Filme. Alle Lizenzen müssen vom Vortragenden erworben werden.
- Der Veranstaltungsort darf nur von den Sponsoren und Referenten für ihre Präsentation genutzt werden.
- Die Organisatoren können unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks der Ausstellung Vorschriften für die Gestaltung von kommerziellen Ständen erlassen.
- Die folgenden Werbemaßnahmen sind nicht für alle Referenten und Teilnehmer zulässig:
- Maßnahmen, die gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder technische Grundsätze verstoßen oder die gegen die guten Sitten verstoßen.
- Alle Maßnahmen, die ideologische oder politische Inhalte enthalten.
- Alle Maßnahmen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, insbesondere solche, die zu Stauungen in den Hallengängen führen und damit den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen.
- Alle Maßnahmen, die die Zurschaustellung von Tieren beinhalten.
- Alle Maßnahmen, die eine Fremdwerbung darstellen, sowie alle Maßnahmen, bei denen Namen von Lieferanten, Kunden oder anderen Unternehmen genannt werden.
- Maßnahmen, die für andere Messen und Ausstellungen werben, die als solche angesehen werden können
- Maßnahmen, die gegen behördliche Anweisungen und Anordnungen, insbesondere der Feuerwehr, verstoßen.
- Der Redner ist berechtigt, während seines eigenen Vortrags Pressematerial zu verteilen.
- Bei Vorführungen dürfen nur zugelassene Sicherheitsmaterialien und Vorführgeräte verwendet werden.
- Der Veranstalter ist berechtigt, auf Kosten des Referenten unerlaubt angebrachte Werbung zu entfernen und unerlaubt durchgeführte Werbemaßnahmen zu unterbinden, ohne dass der Veranstalter vorher mit dem Referenten oder Teilnehmer sprechen oder rechtliche Schritte einleiten muss.
5. Bild- und Tonaufnahmen
- Die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art (einschließlich Skizzen) von den Vorträgen und praktischen Übungen ist untersagt.
- Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, Skizzen und belichtetes/aufgezeichnetes Material auf Kosten des Teilnehmers zu beschlagnahmen und einzulagern.
- Tätigkeiten der Medien – wie Rundfunk, Fernsehen, Film, Tages- und Fachpresse – zum Zwecke der Berichterstattung werden von dieser Regelung nicht berührt.
- Die Referenten sind jedoch berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen von ihrem eigenen Vortrag zu machen. Der Veranstalter hat Fotografen zugelassen, die sich durch ihren Dienstausweis ausweisen können und berechtigt sind, den Vortrag zu fotografieren.
- Der Veranstalter und seine Tochtergesellschaften sind berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen sowie Skizzen von Vorträgen oder Personen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen.
- Der Veranstalter und seine Tochtergesellschaften sind berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen sowie Skizzen von Präsentationen oder einzelnen Exponaten zum Zwecke der Dokumentation oder für eigene Veröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für Personen, die auf solchen Aufnahmen zu sehen sind, einschließlich der Teilnehmer.
6. Haftung des Anbieters
- Der Veranstalter ist bemüht, die Informationen auf seiner Website auf dem neuesten Stand zu halten, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die bereitgestellten Inhalte.
- Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die auf seiner Website bereitgestellten oder gespeicherten Informationen Dritter zu überwachen. Er hat keinen Einfluss auf die Informationen auf diesen Websites und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Für den Inhalt dieser fremden Seiten sind die jeweiligen Betreiber/Anbieter verantwortlich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden die Veranstalter derartige Inhalte jedoch umgehend entfernen. Eine diesbezügliche Haftung des Veranstalters ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich.
- Während der Veranstaltung haften die Veranstalter nicht für Schäden, insbesondere nicht für die folgenden:
- Sachschäden oder Vermögensschäden.
- Schäden, die durch Feuer, Wasser, Explosion, gewaltsame Angriffe, Unwetter oder andere Fälle höherer Gewalt verursacht werden.
- Schäden, die durch Diebstahl, Einbruch, Ausfall von Versorgungsleistungen wie Strom, Gas und Wasser verursacht werden.
- Schäden, die durch die Allgemeinheit verursacht werden (insbesondere durch Teilnehmer der Veranstaltung, andere Redner, in deren Auftrag handelnde Personen oder Angestellte des Veranstalters).
- Schäden, die durch fehlerhafte Angaben und Maßnahmen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und seiner Beauftragten verursacht werden. Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen ausgenommen sind Sachschäden sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von den Veranstaltern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Soweit der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf 10.000,00 € beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Jeder Schaden ist dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Anbieter haftet hingegen nicht für die Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, oder Glaubwürdigkeit der von den Nutzern eingestellten Bewertungen. Diese stellen keine Meinungsäußerung des Anbieters dar, insbesondere macht sich der Anbieter die Inhalte der Mitglieder nicht zu Eigen.
7. Haftung des Sprechers / Referenten
(1) Der Sprecher/ Referent ist für sämtliche Bewertungen, Beiträge und Inhalte seiner Beiträge/ Vorträge selbst verantwortlich.
(2) Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter und seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von Bewertungen, der Nutzung der eingeräumten Rechte oder wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger rechtswidriger Inhalte (Beiträge, Kommentare, Nutzerprofilinhalte, Angebote etc.) geltend gemacht werden. Der Sprecher/ Referent übernimmt die dadurch beim Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Er wird den Anbieter bei der Abwehr der Ansprüche unterstützen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Anbieter den Sprecher/Referent unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen informiert und seine Rechtsverteidigung nach den Vorgaben des Sprechers/ Referentens durchführt, sofern dies nicht offensichtlich aussichtslos ist.
8. Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung, Verkehrssicherungspflicht des Teilnehmers und sonstige gesetzliche und behördliche Vorschriften:
- Referenten und Teilnehmer verpflichten sich, alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Unfallverhütungsvorschriften, einschließlich der berufsgenossenschaftlichen, sowie sonstige Sicherheitsanweisungen während der Auf- und Abbauarbeiten und während der Dauer der Veranstaltung zu beachten.
- Angehörigen der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Gewerbeaufsichtsamtes, des Bauaufsichtsamtes, der Ordnungsämter und Vertretern des Veranstalters ist jederzeit Zutritt zu jedem Redner und Teilnehmer zu gewähren. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Der Veranstalter ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überzeugen.
- Der Veranstalter kann jederzeit den Betrieb von Maschinen, Geräten oder sonstigen Anlagen einstellen und den erneuten Betrieb untersagen, wenn er dies als Belästigung empfindet oder wenn andere Redner oder Teilnehmer dadurch gestört oder belästigt werden. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig.
- Alle Teilnehmer und Redner der Veranstaltung haben den Anweisungen und Weisungen, die aufgrund des öffentlichen Notstandes erteilt werden, Folge zu leisten.
- Alle Veranstaltungs- Teilnehmer und Referenten sind für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen und veterinärmedizinischen Vorschriften verantwortlich. Dies gilt auch für unentgeltlich abgegebene Proben.
9. Versicherung
Der Veranstalter trägt nicht das Versicherungsrisiko. Allen Veranstaltungs- Teilnehmern und Referenten wird empfohlen, einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen.
10. Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche von Sprechern und Referenten müssen spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung schriftlich bei den Veranstaltern geltend gemacht werden; spätere Ansprüche werden nicht berücksichtigt und verfallen (Ausschlussfrist).
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand, deutsches Recht
- Die durch die Seiten von Peacock Events GmbH erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
- Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich Köln als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, soweit sie Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Ersatzweise gilt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes im Sinne des § 29 der Zivilprozessordnung als vereinbart, der sich aus dem Charakter des Vertrages ergibt, nach dem die Miete am Ort der betroffenen Räumlichkeiten zu zahlen ist.
- Der Gerichtsstand ist auch im streitigen Mahnverfahren Köln, Deutschland. Sobald das Mahnverfahren die Form eines gerichtlichen Verfahrens annimmt und das zuständige Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners das Verfahren von Amts wegen annimmt, ist die Verweisung an das zuständige Gericht in Köln zu beantragen.
- Darüber hinaus ist jede Vertragspartei berechtigt, gegen die andere vorzugehen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller anderen genannten Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend.
12. Anerkennung und Bestandteile des Vertrages, fristlose Kündigung bei Pflichtverletzungen
- Beide Vertragsparteien erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteile des Teilnahmevertrages an, die für beide Seiten rechtsverbindlich sind. Alle Veranstaltungs- Teilnehmer und Referenten erklären mit ihrer rechtsverbindlichen Anmeldung diesen Vertrag für sich und ihre Mitarbeiter und Beauftragten als unwiderruflich.
- Darüber hinaus werden etwaige Sonderbedingungen oder Einzelregelungen Vertragsbestandteil, sofern sie dem Teilnehmer oder Referenten vom Veranstalter rechtzeitig zur Kenntnisnahme übermittelt wurden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ändern, zu ergänzen oder in Ausnahmefällen auf sie zu verzichten; solche Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
- Verstöße gegen die im Teilnahmevertrag vereinbarten Bedingungen stellen Pflichtverletzungen im Sinne des Gesetzes dar. Bei schwerwiegenden Pflichtverstößen ist der Veranstalter berechtigt, den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen und durchzusetzen. Dies schließt auch die fristlose Kündigung des Teilnahmevertrages durch den Veranstalter ein. Etwaige Sonderregelungen in den jeweiligen Einzelbedingungen bleiben hiervon unberührt.
13. Schlussbestimmungen
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Sprecher/Referent und dem Anbieter sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
- Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen, die in dem Staat gelten, in denen der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz bieten.
- Soweit der Nutzer Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten der Sitz des Anbieters in Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand Köln März 2025
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